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Optimale Gehörschutzlösungen für Industrie & Handwerk

In der Werkstatt, auf der Baustelle oder in der Produktionshalle geht es laut her. Wer jeden Tag in dieser Umgebung arbeitet, gewöhnt sich oft an den Lärm. Doch genau hier liegt das Risiko: Das Gehör verzeiht keine dauerhafte Überlastung. Wer nun einfach zu billigen Schaumstoffstöpseln greift, löst das Problem meistens nicht, sondern schafft neue. Diese Stöpsel dämmen oft so radikal, dass die Mitarbeiter von ihrer Umwelt komplett abgeschnitten sind. Absprachen unter Kollegen oder wichtige Warnsignale gehen im dumpfen Einheitsbrei unter.

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Standard Gehörschutz:

Warum er meistens scheitert

In vielen Betrieben liegen die klassischen Einwegstöpsel oder schweren Kapselgehörschützer bereit. In der Praxis landen sie jedoch viel zu oft in der Tasche statt im Ohr. Die Gründe dafür sind simpel:

    • Nach wenigen Stunden im Ohr fangen Schaumstoffstöpsel an zu drücken. Unter großen Kapseln schwitzen die Mitarbeiter gerade im Sommer extrem.

    • Standard-Schutz dämpft alle Frequenzen gleichermaßen platt. Man versteht sein eigenes Wort kaum noch, geschweige denn den Kollegen oder den herannahenden Gabelstapler. Das ist ein echtes Sicherheitsrisiko.

    • Wenn die Ausrüstung unbequem ist, wird sie weggelassen oder nur halbherzig eingesetzt. Damit ist die Schutzwirkung gleich null.

    Arbeitsschutz und Lärmverordnung: Was der Gesetzgeber von Betrieben fordert

    Beim Lärmschutz geht es nicht um guten Willen, sondern um strikte gesetzliche Vorgaben. Lärmschwerhörigkeit ist nach wie vor die häufigste anerkannte Berufskrankheit im Handwerk und in der Industrie. Das Arbeitsschutzgesetz und die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung nehmen Arbeitgeber daher fest in die Pflicht.

    Die Grenzwerte im Betrieb:

    Ab wann gilt was?

    Die Vorschriften richten sich nach dem Schallpegel, bezogen auf eine normale 8-Stunden-Schicht. Das lässt sich anhand von zwei Stufen ganz einfach erklären:

      • Hier muss der Arbeitgeber bereits handeln und passenden Gehörschutz kostenlos zur Verfügung stellen. Für die Mitarbeiter ist das Tragen zu diesem Zeitpunkt noch freiwillig, wird aber dringend empfohlen. Zudem haben die Beschäftigten das Recht auf eine arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge.

      • Jetzt wird es strikt. Es gilt eine offizielle Tragepflicht für die Mitarbeiter während der gesamten Arbeitszeit im Lärmbereich. Der Arbeitgeber muss diese Bereiche deutlich mit Hinweisschildern kennzeichnen und auch aktiv kontrollieren, dass der Schutz wirklich getragen wird. Auch die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge wird hier für alle bindend.

      Erst Technik, dann Organisation, dann der Mensch (Das T-O-P-Prinzip)

      Unternehmer dürfen nicht einfach den einfachsten Gehörschutz verteilen und das Thema abhaken. Der Gesetzgeber schreibt eine klare Reihenfolge vor: Zuerst muss versucht werden, den Lärm direkt an der Maschine technisch zu reduzieren (T). Wenn das nicht reicht, müssen die Arbeitszeiten im Lärmbereich organisatorisch begrenzt werden (O). Erst wenn diese Maßnahmen ausgeschöpft sind, kommt der persönliche Gehörschutz (P) zum Einsatz.

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